Rechtsprechung
OLG Celle, 09.11.1994 - 13 U 223/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 631 Abs. 1 S. 1 BGB; § 14 Abs. 1 VOB/B a.F.
Fälligkeit der Werklohnforderung bei Prüfbarkeit der Schlussrechnung; Fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung wegen fehlender Aufmaßbelege oder Fehlens eines gemeinsamen Aufmaßes; Entbehrlichkeit der Beifügung von Aufmaßzeichnungen bei Unterrichtung des Auftraggebers über ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fälligkeit der Werklohnforderung bei Prüfbarkeit der Schlussrechnung; Fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung wegen fehlender Aufmaßbelege oder Fehlens eines gemeinsamen Aufmaßes; Entbehrlichkeit der Beifügung von Aufmaßzeichnungen bei Unterrichtung des Auftraggebers über ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prüfbare Rechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Revisionsunterlagen als Fälligkeitsvoraussetzung? (IBR 1995, 332)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 28.10.1993 - 4 O 266/93
- OLG Celle, 09.11.1994 - 13 U 223/93
Papierfundstellen
- BauR 1995, 261
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.05.1990 - VII ZR 257/89
Fälligkeit der Schlußzahlung erst nach Vorlage einer prüfbaren Schlußrechnung
Auszug aus OLG Celle, 09.11.1994 - 13 U 223/93
Eine prüf bare Abrechnung ist auch Fälligkeitsvoraussetzung (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1170, 1171) [BGH 10.05.1990 - VII ZR 257/89] .
- OLG Jena, 09.01.2020 - 8 U 176/19
Bauvertrag: Werklohnanspruch; widerklagend geltend gemachter …
Der Besteller kann, auch im Bauvertrag mit einem Gewerbetreiben, die Fälligkeit nicht von der Vorlage von Bescheinigungen abhängig machen (OLG Celle, Urteil vom 09.11.1994 - 13 U 223/93 -, Rn. 118, juris;… Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Aufl., §°641 BGB, Rn. 83). - OLG Köln, 07.08.2015 - 19 U 104/14
Verweigerung der Abnahme wegen fehlender Prüfprotokolle bezüglich der …
Es berechtigt vielmehr in der Regel nur zu einem Zurückbehaltungsrecht (OLG Brandenburg…, Urteil vom 04.07.2012, 13 U 63/08 Rz. 56, 60, zitiert nach juris; OLG Celle, BauR 1995, 261), was jedenfalls dann eindeutig ist, wenn die Dichtigkeit anderweit nachgewiesen ist (so im Fall des OLG Stuttgart durch Sachverständigengutachten, nachdem vorher eine Reihe von Wasserschäden aufgetreten waren, vgl. Besprechung des Urteil bei Berding IBR 2010, 443), aber genauso gelten muss, wenn - wie hier - die Frage der Dichtigkeit und der Druckprüfung bei Inbetriebnahme der Anlagen durch die Beklagten gar nicht in Rede stand und die Dichtigkeit erst mehr als zwei Jahre später im Zusammenhang mit der Übergabe der Protokolle angezweifelt wird, ohne dass sich beim Gebrauch irgendwelche Anzeichen für eine Undichtigkeit ergeben hätten (zur Frage des Zurückbehaltungsrechts siehe nachfolgend hh)). - LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08
Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der Planungsunterlagen?
Nach anderer Ansicht besteht kein genereller Anspruch des Erwerbers von Wohnungseigentum gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bau- und Planungsunterlagen; danach kann Herausgabe vielmehr nur dann verlangt werden, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen worden ist (so lag der vom OLG Celle, BauR 95, 261, entschiedene Fall) oder wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers besteht (OLG München BauR 92, 95; LG München I BauR 07, 1431 , zustimmend Feser - BTR 07, 127 - und Hillmann - jurisPR-PrivBauR 2/08 Anm.4 - Werner/Pastor, Der Bauprozess,12.Aufl.,Rn 1195). - OLG Jena, 28.11.2019 - 8 U 176/19
Bauvertrag: Werklohnanspruch; widerklagend geltend gemachter …
Der Besteller kann, auch im Bauvertrag mit einem Gewerbetreiben, die Fälligkeit nicht von der Vorlage von Bescheinigungen abhängig machen (OLG Celle, Urteil vom 09.11.1994 - 13 U 223/93 -, Rn. 118, juris;… Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Aufl., §°641 BGB, Rn. 83). - OLG Bamberg, 10.06.2002 - 4 U 248/01
Fälligkeit des Werklohns
Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß die vorliegende Abrechnung schon nicht dem Erfordernis der Übersichtlichkeit genügt (vgl. auch OLG Celle, BauR 1995, 261).